Krankenkassenobligatorium auch für illegal Anwesende
Entsprechend dem Gesetzeszweck
Wer in der Schweiz gemäss den zivilrechtlichen Kriterien Wohnsitz hat, untersteht auch dann dem Krankenversicherungsobligatorium, wenn er keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung hat und damit fremdenpolizeilich illegal im Land ist.
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