Gegen einen Verzicht auf das Bewährte
Eine Replik in Sachen Strafrechtshilfe
Die laufende Revision der Bundesrechtspflege sieht vor, dass auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen anstelle des Bundesgerichts künftig das neue Bundesverwaltungsgericht entscheiden soll, und zwar endgültig. Während Peter Popp und Dave Zollinger dies als ungerechtfertigte Einschränkung des Rechtsschutzes kritisieren (NZZ 20. 8. 02 - Jusletter 2. September 2002), verteidigt Stephan Breitenmoser die Neuerung (NZZ 12. 9. 02 - Jusletter 23. September 2002).
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