Höhere Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 23. September 2002 beschlossen, die Entschädigungsdauer bei Kurzarbeit um 6 Monate zu erhöhen. Neu beträgt die maximale Entschädigungsdauer 18 Monate. Die Landesregierung trägt mit dieser Massnahmen der Tatsache Rechnung, dass sich die konjunkturelle Erholung weiter verzögert.
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