Schuldrechtliche Rechtsgeschäfte und familienrechtliche Leistungen unter Ehegatten
Insbesondere sogenannte «unbenannte Zuwendungen» und ehebezogene Arbeitsleistungen in rechtsvergleichender Sicht
Wie sind vermögensrechtliche «Transaktionen» wie Geld-, Dienstleistungen oder Gebrauchsüberlassungen, die unter Dritten auf der Grundlage eines besonderen schuldrechtlichen Vertrages abgewickelt werden, zwischen den Ehegatten zu qualifizieren? Der Autor stellt dafür einen Rechtsvergleich mit Deutschland an. So werden in Deutschland unbenannte unentgeltliche vermögensrechtliche Leistungen unter Ehegatten ausserhalb der schuldrechtlichen Schenkung aber auch ausserhalb des gesetzlich geregelten Eherechts angesiedelt und kraft Richterrecht als familienrechtliche Verträge sui generis qualifiziert. In der Schweiz werden solche unbenannte unentgeltliche vermögensrechtliche Leistungen unter Ehegatten abschliessend entweder über die Regeln des ehelichen Unterhalts oder des Güterrechts abgewickelt, und es bleibt daher kein Raum für eine besondere richterrechtliche Rechtsgrundlage wie sie in Deutschland geschaffen wurde. Sodann nimmt der Autor für die Schweiz eine Zuordnung der verschiedenen Leistungen zum Güterrecht bzw. zum ehelichen Unterhalt vor.
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