Rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Der Erlass einer Verfügung einer kantonalen Aufsichtsbehörde im Beschwerdeverfahren nach Art. 17 SchKG zum Nachteil eines Beschwerdegegners ohne dessen vorgängige Anhörung verletzt den verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire