Bestätigte Rechtsprechung zum Insider-Delikt
Kein Gehör für Anregung der Bankenkommission
Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zum Insider-Straftatbestand neuerlich bestätigt, die unlängst von der Eidgenössischen Bankenkommission als «zu eng» kritisiert worden war (vgl. NZZ vom 26. 4. 02).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire