Unnötige Kosten bezahlt der Anwalt
Die neue Praxis des Bundesgerichts, wonach die Gerichtskosten den Anwälten überbunden werden, wenn sie elementare Verfahrensregeln übersehen und dadurch unnötige Umtriebe auslösen, scheint sich zu verfestigen. In einem neuen Urteil wird ein Rechtsvertreter gemassregelt, der einen Entscheid des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements mit staatsrechtlicher Beschwerde nach Lausanne weitergezogen hat.
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