Gestaltungsspielräume schweizerischer Verkehrspolitik
dargestellt am Beispiel der Erhebung von Strassenbenutzungsgebühren
Nationale Verkehrspolitik hat immer auch angesichts der rechtlichen Grenzen des Gestaltungsspielraums der Staaten zu erfolgen. Für die Schweiz steht hier im Augenblick das bilaterale Abkommen über den Landverkehr im Vordergrund. Angesichts des von Bundesrat nach wie vor aufrecht erhaltenen mittelfristigen Ziels eines EU-Beitritts der Schweiz stellt sich darüber hinaus aber auch die Frage, inwieweit die nationalen Gestaltungsspielräume für einen EU-Mitgliedstaat eingeschränkt sind. Der folgende Beitrag geht dieses Fragen am Beispiel der Erhebung von Strassenbenutzungsgebühren nach.
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