Zulassung des elektronischen Datenverkehrs bei der Mehrwertsteuer – eine Renaissance der digitalen Signatur
Die letzte Hürde für die Anerkennung elektronischer Belege bei der Mehrwertsteuer ist genommen. Das Eidg. Finanzdepartement hat eine Verordnung zur papierlosen Übermittlung und Aufbewahrung von relevanten Daten für die Erhebung der Mehrwertsteuer erlassen. Die Ausführungsverordnung trat am 1. März 2002 in Kraft.
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