Jedenfalls keine Willkür
Verweigerte Bewilligung für Vergnügungszentrum in Adliswil
Das Bundesgericht hat die Verweigerung der Bewilligung für ein Kino- und Einkaufszentrum im Grüt-Areal in Adliswil durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich als nicht willkürlich bestätigt. Eine dagegen gerichtete staatsrechtliche Beschwerde der Mövenpick Dienstleistungs AG wurde als Verwaltungsgerichtsbeschwerde entgegengenommen und mit vier gegen eine Stimme abgewiesen.
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