Kein Abzug der Alimente
Bestätigte Praxis zum Renteneinkommen
Ein geschiedener Altersrentner kann die dem Ex-Gatten geschuldeten Alimente nicht von dem für die Bemessung des AHV-Beitrags massgeblichen Renteneinkommen in Abzug bringen. Das geht aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts hervor, das damit seine auf das Jahr 1960 zurückgehende Rechtsprechung bestätigt.
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