Erlaubtes Risiko
«Grillieren ist nicht verboten»
Wer einen Holzkohlegrill in Betrieb nimmt, muss zwar grundsätzlich für die Sicherheit von Personen und Sachen besorgt sein, doch dürfen die Anforderungen an diese Sorgfaltspflicht laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht überspannt werden. «Das Entfachen einer Glut zum Grillieren ist nicht verboten» und die damit verbundene Gefährdung «gehört zu den normalen Bedingungen des täglichen Lebens», heisst es in dem einstimmig gefällten Entscheid des Kassationshofs in Strafsachen.
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