Verkauf von CDs mit Anleitungen zum Einschleusen von Computerviren erfüllt Tatbestand der Datenbeschädigung
Wie letzte Woche publik wurde, fällte das Obergericht des Kantons Zürich ein Leiturteil wegen Datenbeschädigung nach Art. 144bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Ein EDV-Spezialist wurde wegen des Verkaufs von Anleitungen zur Herstellung von Computerviren zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
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