Tödlicher Unfall im toten Winkel
Freispruch für den Lenker eines Lastwagens
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Lastwagenfahrers wegen fahrlässiger Tötung aufgehoben. Der Mann hatte beim Rechtsabbiegen an einer Stoppstrasse eine im toten Sichtwinkel fahrende Velofahrerin überrollt. Die Frau hatte sich dabei tödliche Verletzungen zugezogen. Der erstinstanzlich urteilende Strafgerichtspräsident hatte den Chauffeur freigesprochen, doch verurteilte ihn die kantonale Oberinstanz zu einer Busse von 500 Franken und zu Genugtuungszahlungen an die Angehörigen im Gesamtbetrag von 20 000 Franken. Das Gericht warf dem Verurteilten vor, er habe zwar die Radfahrerin wegen des toten Winkels nicht sehen, indessen die Kollision voraussehen können.
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