Bundesgesetz über die elektronische Signatur (BGES)
Vernehmlassungsvorlage, Entwurf, Januar 2001
Der letzte Woche in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur sieht unter anderem vor, dass künftig ausnahmslos alle Willenserklärungen, für die das Gesetz die Schriftform verlangt, auch auf elektronischem Weg abgegeben werden können. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. März 2001. Vorliegend wird der 24 Artikel umfassende Gesetzesentwurf im Volltext wiedergegeben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire