Scheidung der Aufenthaltsehe
War eine Schweizerin ihre Ehe mit einem Ausländer nur eingegangen, damit dieser eine Aufenthaltsbewilligung erhielt, hat sie gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts trotzdem grundsätzlich Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn sie eine Scheidung durchsetzen will.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire