Rechtshilfe auch für Beresowski-Konten
Die Schweizer Rechtshilfe an Russland in der sogenannten Aeroflot-Affäre erstreckt sich auch auf Bankkonten des Finanzmagnaten Boris Beresowski bei der Credit Suisse und der Bank Bär. Dies geht aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor, das am gleichen Tag gefällt wurde wie dasjenige im Falle der Lausanner Finanzgesellschaft Forus SA (NZZ vom 20. 6. 00).
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