Sekundäre Rechtshilfe in CDU-Spendenaffäre
Abgewiesene Verwaltungsgerichtsbeschwerde
Der mit der Untersuchung der sogenannten Spendengeldaffäre beauftragte Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags darf laut einem Urteil des Bundesgerichts die Akten verwenden, welche die Schweiz bereits früher im Zusammenhang mit einem unter anderem gegen Karlheinz Schreiber geführten Strafverfahren auf dem Rechtshilfeweg an die deutsche Strafjustiz übermittelt hat.
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