Neue Rechtsgrundlage im ZGB zur Informatisierung der Zivilstandsregister
Vernehmlassung ergab Zustimmung zu Vorentwurf des Bundesrates
Die elektronische Führung der Zivilstandsregister (Personenstandsregister) mit einer zentralen Datenbank beim Bund ist in der Vernehmlassung unbestritten geblieben. Der Bundesrat hat am letzten Mittwoch vom positiven Ergebnis des Verfahrens Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis im Herbst eine Botschaft auszuarbeiten.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire