Alimente in Kapitalform
Gelöste Doppelbesteuerungsproblematik
Werden Unterhaltsansprüche nach der Ehescheidung durch eine einmalige Kapitalleistung abgegolten, kann der Unterhaltspflichtige diese - anders als eine periodische Alimentenzahlung - nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen; und der Empfänger braucht die Summe nicht als Einkommen zu versteuern. Diese Regel stellt das Bundesgericht für den Fall auf, dass die fragliche Kapitalleistung von zwei Kantonen gleichzeitig steuerlich belastet wird, und beantwortet damit eine Frage, die weder im Gesetz über die direkte Bundessteuer noch im Steuerharmonisierungsgesetz geregelt ist.
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