Status quo bei der Patentierung von Computerprogrammen
An der diplomatischen Konferenz der Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens, die vom 20. bis 29. November 2000 in München stattfand, wurde die Nennung von Programmen zur Datenverarbeitung entgegen dem Basisvorschlag nicht aus einer Liste von Gegenständen gestrichen, denen als solche der Erfindungscharakter abgesprochen wird. Die bisherige Rechtspraxis, welche die Patentierung von Computerprogrammen in Anwendung der allgemeinen Voraussetzungen zulässt, wurde aber nicht in Frage gestellt.
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