Neue EU-Verordnung: Internet-Anbieter kann am Wohnsitz des Käufers eingeklagt werden
Die Justizministerinnen und Justizminister der EU haben letzte Woche unter Berufung auf einen verbesserten Konsumentenschutz im Internet eine neue Verordnung beschlossen. Jeder Käufer soll seine Ansprüche gegen einen Internet-Anbieter, der seinen Sitz in einem anderen EU-Staat hat, in seinem Heimatstaat einklagen können.
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