Kein Mensch ist unwesentliches Beiwerk – Urheber- und persönlichkeitsrechtliche Überlegungen zu Fotos mit zufällig abgebildeten Personen
Im Bikini am Strand von El Arenal – eine Fotoveröffentlichung in der BILD Zeitung, die zu einem veritablen Rechtsstreit einer am dortigen Promi-Geschehen völlig unbeteiligten Dame mit der auflagenstärksten Zeitung geführt hat, bietet den äußeren Anlass, sich u.a. kritisch mit der am 1. Oktober 2015 ins österreichische Urheberrechtsgesetz aufgenommenen Bestimmung des § 42e UrhG über «Unwesentliches Beiwerk» und möglichen Auswirkungen auf den Bildnisschutz rechtsvergleichend auseinander zu setzen. Der Beitrag spart persönlichkeitsrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung von Art 1 GRC keinesfalls aus.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Anlassfall
- 2. Die Entscheidung des Gerichts
- 3. Zufällig abgebildete Menschen im Hintergrund und urbane Legenden
- 4. Unwesentliches Beiwerk aus urheberrechtlicher Sicht
- 5. Gefährliche Analogien im Bildnisschutzrecht
- 5.1. Kein gesetzliche Beiwerksausnahme im österreichischen Bildnisschutz
- 5.2. Judikatur zur schlüssigen Zustimmung an öffentlichen Orten
- 5.3. Persönlichkeitsrechtliche Grenzen
- 6. Resümee
- 7. Literatur
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