Aktuelle Änderungen in der Computerstrafrechtsdogmatik – Stand 2008
Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 wurden unter anderem einige bestehende Computerdelikte des Strafgesetzbuches novelliert und ergänzt. Der Gesetzgeber hat dabei internationale Vorgaben, sowie Stellungnahmen aus der Wissenschaft und Praxis zur Verbesserung der einschlägigen Computerstrafrechtsdogmatik berücksichtigt. Ob die nunmehr überarbeiteten Computerdelikte kriminalpolitisch das halten, was sich der Gesetzgeber von ihnen verspricht, soll in diesem Beitrag behandelt werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Definition: Computerstrafrecht
- 2. Strafrechtsänderungsgesetz 2008
- 2.1. Die Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems (§ 126b StGB)
- 3. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare