Die Vertragsaufhebung nach CISG
Eine Standortbestimmung mit Bezug auf den UK Sale of Goods Act
Das CISG lässt eine Vertragsaufhebung nur dann zu, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt. Die geschädigte Partei muss dafür so stark benachteiligt sein, dass ihr der aus der Vereinbarung erwartete Genuss im Wesentlichen entgeht. Eine strenge Auslegung dieser Anforderungen kann zu einer einseitigen Benachteiligung der Käuferposition führen. Der Beitrag beleuchtet, wie die Voraussetzungen der Vertragsaufhebung in der Praxis ausgelegt werden. Er nimmt dabei rechtsvergleichend Bezug auf die in internationalen Konstellationen ebenfalls relevanten Regeln des englischen Kaufrechts.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Vertragsaufhebung nach CISG
- 1. Grundlagen
- 2. Voraussetzungen
- a. Vertragsverletzung
- b. Nachteil
- c. Vorhersehbarkeit
- 3. Rechtsfolgen
- 4. Fazit
- III. Vertragsaufhebung nach UK SGA
- 1. Grundlagen
- 2. Voraussetzungen
- a. Condition
- b. Innominate Term
- 3. Rechtsfolgen
- 4. Fazit
- IV. Rechtsvergleich
- 1. Allgemeines
- 2. Vertragsfreiheit
- 3. Vorhersehbarkeit
- 4. Ausgewogenheit
- 5. Fazit
- V. Ergebnis
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