Aktuelles aus Lausanne: Neues Recht befristet altes Kaufsrecht nicht
BGE 4A_189/2012 vom 2. Oktober 2012
Das Bundesgericht befasste sich mit BGE 4A_189/2012 vom 2. Oktober 2012 mit der zulässigen Dauer eines altrechtlichen, d.h. vor dem 1. Januar 1994 begründeten Kaufsrechts. Die Autoren analysieren diesen Entscheid und erläutern zudem ausführlich die Grundsätze des Kaufsrechts, insbesondere auch des Ausübungsverfahrens.
Inhaltsverzeichnis
- I. BGE 4A_189/2012 vom 2. Oktober 2012
- 1. Sachverhalt
- 2. Urteil
- 3. Schlussfolgerung
- II. Zum Kaufsrecht im Allgemeinen
- 1. Begriff
- 2. Errichtung
- 3. Begründung des Kaufsrechts an einer Teilfläche
- 4. Begründung des Kaufsrechts an einem Gebäudeteil
- 5. Dauer, Vormerkung im Grundbuch
- III. Zum Inhalt des Kaufrechtsvertrags
- IV. Der Kaufrechtsberechtigte
- V. Gesetzliche Regelung vor dem 1. Januar 1994
- VI. Kaufsrecht im landwirtschaftlichen Bodenrecht
- 1. Kaufsrecht zu Gunsten der Miterben
- 2. Kaufsrecht zu Gunsten der Verwandten
- VII. Kaufsrecht nach dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz
- VIII. Zur Ausübung eines Kaufsrechts
- 1. Formalitäten
- 2. Nachgehende Pfandrechte
- IX. Das Rückkaufsrecht
- 1. Grundsätze
- 2. Rückkaufsrecht im landwirtschaftlichen Bodenrecht
- 3. Ausübung des Rückkaufsrechts
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