Retrozessionen – no sense of timing and reasoning?
Erneut hat das Bundesgericht zu Retrozessionen entschieden. Umgehend werden neue Fragen thematisiert und wird auf ein «lausanne locuta, causa finita» gewartet. Das Urteil setzt sich mit Privatrecht auseinander, nicht mit Anlegerschutz; doch gibt es aufsichtsrechtliche Verbindungen. Auftragsrecht bleibt das privatrechtliche Fundament von Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Die FINMA sowie Vorhaben im Finanzmarktrecht dürfen das OR nicht aushebeln. Inspiriert von Jenny Holzer (ihr Truism lautet: a sense of timing is the mark of genius) befasst sich der Beitrag mit der Rolle der EBK bzw. der FINMA sowie mit speziellen Aspekten der Diskussion.
Inhaltsverzeichnis
- I. Die FINMA – ein Meinungswandel, ein Schweigen und ein Vorgehen, die nachdenklich stimmen
- 1. Die FINMA mahnt und fordert
- 2. Gewährserfordernis und Zivilrecht
- 3. Meinungsumschwung der Aufsicht
- 4. Mindeststandards von Mindeststandards
- 5. Treuepflicht
- 6. Sechs verlorene Jahre
- II. Nichts ist schwerer zu ertragen als eine Reihe von schönen Tagen
- 1. Transparenz – aber wie?
- 2. Vertrauensverlust durch gesuchte Argumentation?
- 3. Interessenwahrung und Interessenkonflikte
- 4. Zur Anlageberatung im Speziellen
- 4.1 Begriffliches
- 4.2 Interessenkonflikt: Churning auch bei Anlageberatung
- 4.3 Anlageberatung und Execution Only
- 4.4 Rechenschaftspflicht auch bei Anlageberatung, sogar bei punktueller Anlageberatung
- a) Zivilrechtliche Optik
- b) Aufsichtsrechtliche Optik
- III. Fazit und Ausblick: Die Entgeltlichkeit der Dienstleistung als Herausforderung
- 1. Interessenkonflikte bleiben
- 2. Entgeltlichkeit und Aufwandersatz
- Literaturübersicht
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