Zustimmungsvermutung mit Opt-out-Möglichkeit – eine mögliche Lösung?
Der HIV-Test bedarf nach derzeitiger deutscher Rechtslage der vorherigen Einwilligung des Patienten. Wegen der Bedeutung des diagnostischen Befunds als Feststellung einer jedenfalls grundsätzlich lebensbedrohlichen Erkrankung, handelt es sich nicht um eine ärztliche Routine-Untersuchung. Liegt eine Einwilligung nicht vor, so darf der HIV-Test nur durchgeführt werden, wenn eine sonstige Rechtsgrundlage gegeben ist und deren Voraussetzungen vorliegen. Diese Rechtsgrundlage existiert in Deutschland nicht. Die formellen und materiellen Voraussetzungen an eine solche Rechtsgrundlage sind wegen der Bedeutung des zu erhebenden Befundes für den Betroffenen hoch.
Inhaltsverzeichnis
- I. HIV-Test nach deutscher Rechtslage
- II. Rechtsgrundlage für einen HIV-Test ohne bzw. gegen den Willen des Betroffenen
- III. Ergebnisse der Tagung des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Gesundheit und der Deutschen Aids Gesellschaft
- IV. Fazit
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