Die ungeschriebene Sonderstellung der HIV-Infektion – und ihre Folgen
Die Entscheidung im Endbericht der damaligen Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags, dem Schutz der Grundrechte HIV-Infizierter Vorrang vor den Rechten der Allgemeinheit einzuräumen, hat zu einer Sonderstellung der HIV-Infektion und der Infizierten geführt. Bezüglich der Durchführung von HIV-Tests findet jedoch ein Umdenken statt, sodass anstatt der geltenden «opt-in»-Regelung gemäss einer beschränkten «opt-out»-Regelung getestet werden sollte. Dadurch würde der Verpflichtung des Staates, die Grundrechte aller zu schützen, besser Rechnung getragen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Zwei juristisch höchstinstanzliche Einordnungen zur HIV-Infektion und –Übertragung
- II. Wer ist für die HIV-Ausbreitung in Deutschland verantwortlich?
- III. Probleme der monothematisch ausgerichteten Präventionsstrategie
- IV. Die Entscheidung der Enquete-Kommission zugunsten HIV-Infizierter…
- V. … und die daraus resultierende Sonderstellung
- VI. Sinneswandel in der Wahrnehmung von HIV-Tests
- VII. Fazit
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