Zinszahlungen beim Darlehen sind grundsätzlich paulianisch nicht anfechtbar
Entrichtet der Schuldner dem Gläubiger im Rahmen eines Darlehensvertrages (marktpreisübliche) periodische Zinszahlungen, so sind diese unter der Absichtspauliana (Art. 288 SchKG) grundsätzlich selbst dann nicht anfechtbar, wenn sie kurz vor der Insolvenzeröffnung über den Schuldner erfolgten (BGE 5A_758/2008; zur Publikation vorgesehen).
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