Art. 260ter StGB als verbrecherische Vortat des Art. 305bis StGB?
Die Beteiligung an einer kriminellen Organisation und die Geldwäscherei sind zwei Delikte, welche oftmals in einem engeren Zusammenhang – dem der organisierten Kriminalität – stehen. Da in diesem Bereich einzelne Verbrechen der Organisationsmitglieder kaum je nachweisbar sind, stellt sich die Frage, ob die strafbare Beteiligung, also Art. 260ter StGB, Vortat der Geldwäscherei sein kann?
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die Ansichten in der Literatur
- III. Auslegung des Art. 305bis StGB
- 1.) Grammatikalische Auslegung
- 2.) Systematische Auslegung
- 3.) Historische Auslegung
- 4.) Teleologische Auslegung
- IV. Zusammenfassung
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