Neues Konsumkreditgesetz – aus Konsumentensicht kein Fortschritt
Am 1. Januar 2003 trat das neue Konsumkreditgesetz (KKG) in Kraft. Die Landschaft des Kreditrechts wurde damit grundlegend umgestaltet. Gesamtschweizerisch geht der Konsumentenschutz beim neuerdings explizit geregelten Leasingvertrag zurück. Im Bereich des Barkredits sind vor allem die Konsumentinnen und Konsumenten beider Basel und des Kantons Bern weniger streng geschützt als bisher. Das neue KKG regelt den Konsumkredit abschliessend (Art. 38).
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