ZG: Fachliche Voraussetzungen für die Wahl in die zugerischen Gerichte
Seit dem 1. Januar 2011 sind im Kanton Zug klar definierte fachliche Voraussetzungen für die Wahl von Richterinnen und Richtern gesetzlich verankert. Diese Wählbarkeitsbvoraussetzungen gelten nur für die richterlichen Behörden der Zivil- und Strafrechtspflege, nicht aber für das Verwaltungsgericht.
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