Wege zur Aufsicht über den Bundesanwalt
Erweiterte Betrachtungsweise unter Einbezug des Parlaments
Die Frage der Positionierung der Bundesanwaltschaft im gewaltenteiligen System wird zurzeit eingehend diskutiert (NZZ vom 29./30.09. 2007). Der Bundesrat möchte die heute mit dem Bundesstrafgericht geteilte Aufsicht neu alleine wahrnehmen. Die Autoren sehen aber auch in diesem Modell Nachteile und verweisen deshalb als weitere Möglichkeit auf die direkte Beaufsichtigung der Bundesanwaltschaft durch die eidgenössischen Räte.
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