Justice - Justiz - Giustizia

Art. 30 Abs. 1 BV – Unzulässige Vorbefassung eines Richters wegen Abweisung eines Gesuches um unentgeltliche Rechtspflege?

Urteil 1P.423/2005 des Bundesgerichts vom 4. Oktober 2005

  • Autor/Autorin: Gerold Steinmann
  • Zitiervorschlag: Gerold Steinmann, Art. 30 Abs. 1 BV – Unzulässige Vorbefassung eines Richters wegen Abweisung eines Gesuches um unentgeltliche Rechtspflege?, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2006/1
Unter dem Gesichtswinkel des Anspruchs auf einen unbefangenen und unvoreingenommenen Richter gemäss Art. 30 Abs. 1 BV entschied das Bundesgericht in BGE 131 I 113, dass ein unterinstanzlicher Richter, dessen Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege durch eine Rechtsmittelbehörde aufgehoben worden ist, im nachfolgenden Verfahren vorbehältlich besonderer Umstände in der Sache mitwirken dürfe. Im Lichte dieser Rechtsprechung war im vorliegenden Fall eine Verletzung von Art. 30 Abs. 1 BV zu verneinen: Die Bestätigung der Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege durch den Verwaltungsgerichtspräsidenten ist zwar vom Bundesgericht aufgehoben worden. Dieser Umstand hindert diesen indessen nicht daran, über ein Ausstandsbegehren gegen den unterinstanzlichen Richter zu befinden.