Justice - Justiz - Giustizia

Synthese der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf ein faires Verfahren i.S. von Artikel 6 der EMRK (Juli - Dezember 2005)

  • Autor/Autorin: Daniel Rietiker
  • Zitiervorschlag: Daniel Rietiker, Synthese der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf ein faires Verfahren i.S. von Artikel 6 der EMRK (Juli - Dezember 2005), in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2006/1
Der Autor fasst die wichtigsten Urteile gegen die Schweiz bezüglich des Rechts auf ein faires Verfahren i.S. von Artikel 6 der EMRK, die in der zweiten Jahreshälfte von 2005 ergangen sind, zusammen. Weiter kommt er auf die Zulässigkeitsentscheidung in der Beschwerdesache Bianchi gegen die Schweiz zurück, worin sich der italienische Beschwerdeführer über die Passivität der Luzerner Behörden in einer in den schweizer Medien stark thematisierten Kindsenführung beklagt. Schliesslich wird auch auf das gerade für Richter besonders interessante Urteil der Grossen Kammer des Gerichtshofes, Kyprianou gegen Zypern, eingegangen. Dieses hat das ungebührliche Auftreten eines Anwalts vor Gericht zum Gegenstand und betrifft die Unparteilichkeit der Richter.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Urteile und Entscheidungen gegen die Schweiz
  • 1.1. Einleitung
  • 1.2. Verletzungen des Prinzips der Waffengleichheit:Contardi gegen Schweiz und Spang gegen Schweiz
  • 1.3. Recht auf eine Entscheidung in angemessener Frist: Munari gegen Schweiz  
  • 1.4. Recht auf eine öffentliche Verhandlung: Hurter gegen Schweiz 
  • 1.5. Bianchi gegen Schweiz (Zulässigkeitsentscheidung) 
  • 2. Wichtige Urteile gegen andere Vertragsstaaten: das Urteil der Grossen Kammer im Fall Kyprianou gegen Zypern
  • 2.1. Einleitung 
  • 2.2. Sachverhalt
  • 2.3. Rechtliches
  • 2.3.1. Recht auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht (Artikel 6 § 1 EMRK)
  • 2.3.2. Recht auf Unschuldsvermutung (Artikel 6 § 2 EMRK)
  • 2.3.3. Recht auf Unterrichtung über die erhobenen Beschuldigungen (Artikel 6 § 3 a) EMRK)
  • 2.3.4. Recht auf freie Meinungsäusserung (Artikel 10 EMRK)
  • 2.4. Schlussbemerkung