Pensionierter Mann erhält kein Erbe vom früheren «Zahlvater»
BGer – Ein heute 66-jähriger als aussereheliches Kind geborener Mann hat keinen Anspruch auf den Nachlass seines verstorbenen Vaters, auch wenn sich dieser mit vormundschaftlich bewilligtem Vertrag zu Unterhaltszahlungen verpflichtete. Diese Zahlvaterschaften wurden in späteren Gesetzesrevisionen nicht automatisch in sogenannte rechtliche Kindesverhältnisse umgewandelt, hält das Bundesgericht fest. (Urteil 5A_238/2023)
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