Luzerner Vermögensverwalter muss mehrere Jahre ins Gefängnis
BGer – Ein Vermögensberater aus dem Kanton Luzern ist rechtskräftig wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten bestätigt und die Beschwerde des Mannes vollumfänglich abgewiesen. (Urteil 6B_978/2023)
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