Quäl-Vater aus Zürich blitzt beim Bundesgericht ab
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Vaters gegen eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren abgewiesen. Dem Mann wurde unter anderem vorgeworfen, seine Kinder eingesperrt, gedemütigt, misshandelt und eine Tochter zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. (Urteil 6B_1054/2023)
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