Lange Freiheitsstrafe für tödlichen Schuss an Tankstelle bestätigt
BGer – Die Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren für einen heute 40-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung eines Kontrahenten ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Der Verurteilte erschoss 2015 an einer Tankstelle in Zürich einen 30-jährigen Türsteher. (Urteile 7B_284/2022 und 7B_285/2022)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare