Sonko beantragt vergeblich Ausstand des Gerichtsvorsitzenden
BStGer – Der ehemalige gambische Innenminister Ousman Sonko hat den Ausstand des vorsitzenden Richters in seinem Fall beantragt. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts wies das Gesuch ab. Sonko hatte sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall des ehemaligen Polizeichefs von Guatemala, Erwin Sperisen, berufen. (Beschluss BB.2024.22)
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