Zeitlich befristete Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit im Falle einer Energiemangellage
Neu kann den Betrieben bei behördlich angeordneten Massnahmen zur Verhinderung oder Bewältigung einer Gas- oder Strommangellage eine zeitlich befristete Bewilligung für Nacht- oder Sonntagsarbeit gewährt werden. Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 eine entsprechende Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verabschiedet. Die Änderung tritt am 1. April 2024 in Kraft.
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