Unselbstständiges Eigentum – ausgewählte Fragen
Das unselbstständige Eigentum wurde mit der Teilrevision des Sachenrechts am 1. Januar 2012 ausdrücklich im Zivilgesetzbuch aufgenommen. Es setzt sich aus dem unselbstständigen Eigentum im engeren Sinne (Abs. 1) und aus dem unselbstständigen Miteigentum (Abs. 2) zusammen. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung anerkannte jedoch diese Eigentumsform bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts. Hat sich nun mit der Novelle etwas geändert? Was ist überhaupt der Status des unselbstständigen Eigentums? Diesen und weiteren ausgewählten Fragen geht der vorliegende Beitrag nach.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Unselbstständiges Eigentum
- 2.1. Begriff
- 2.2. Eigenschaften
- 2.3. Verknüpfung der Grundstücke
- 2.4. Darstellung der Verknüpfung
- 3. Verfügungsbeschränkung
- 3.1. Notwendigkeit und Wirkung
- 3.2. Separate Veräusserung
- 3.3. Belastung mit beschränkten dinglichen Rechten
- 3.3.1. Grundpfandrechte
- 3.3.2. Grundlasten
- 3.3.3. Dienstbarkeiten
- 3.4. Obligatorische Rechte
- 4. Unselbstständiges Miteigentum
- 4.1. Allgemeines
- 4.2. Zusätzliche Einschränkungen
- 4.3. Anwendbares Recht
- 4.3.1. Miteigentumsanteil
- 4.3.2. Verwaltung des unselbstständigen Miteigentums
- 4.3.3. Beschlussfassung
- 4.3.4. Ausschluss eines Miteigentümers
- 4.4. Unzulässigkeit einer teilweisen Unselbstständigkeit
- 5. Gestuftes unselbstständiges Eigentum
- 5.1. Fälle
- 5.2. Wirkungen
- 6. Abänderung und Aufhebung der Verknüpfung
- 6.1. Abänderung
- 6.2. Aufhebung
- 7. Schlussbemerkung
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