Keine Strafakten für Administrativuntersuchung im Fall Xplain
BStGer – Unterlagen der Bundesanwaltschaft aus der Strafuntersuchung zum Datenabfluss bei der IT-Dienstleisterin Xplain dürfen nicht an die für die Administrativuntersuchung eingesetzte Anwaltskanzlei weitergegeben werden. Dies hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschieden. (Urteil BB.2023.181)
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