Wolfsabschuss: Aufschiebende Wirkung hält an
BVGer – Die Kantone Graubünden und Wallis ordneten den präventiven Abschuss von gewissen Wolfsbeständen an. Aufgrund einer Beschwerde von drei Naturschutzorganisationen dürfen die strittigen Wölfe bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht reguliert werden. (Urteile A-6740/2023 und A-6831/2023)
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