Berufungskammer senkt Freiheitsstrafe für früheren Seco-Mitarbeiter
BStGer – Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat die Freiheitsstrafe für den ehemaligen Seco-Ressortleiter von 52 auf 31 Monate gesenkt. Davon sind 9 Monate unbedingt ausgesprochen worden, wobei die Untersuchungshaft von 86 Tagen angerechnet wird. Die Berufung des 71-Jährigen beschränkte sich auf das Strafmass. (Urteil CA.2022.16)
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