40-jährige Töfffahrer laut Bundesgericht nicht per se vorsichtiger
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Autofahrers gutgeheissen, der nach einer Kollision mit einem 40-jährigen Motorradfahrer auf der Gotthardstrasse in Gurtnellen UR wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde. Es bezeichnete die Argumentation des Urner Obergerichts als willkürlich und wies das Urteil an die Vorinstanz zurück. (Urteil 6B_74/2023)
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