Ausnahmen für die Verwendung bestimmter Chemikalien
Der Bundesrat hat am 5. April 2023 die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geändert. Damit erfüllt er die Motion Schmid 19.3734 und gewährt der chemisch-pharmazeutischen Industrie Erleichterungen. Für besonders besorgniserregende Stoffe gilt grundsätzlich ein Verwendungsverbot. Unter bestimmten Voraussetzungen sind aber befristete Ausnahmen für bestimmte Verwendungen solcher Stoffe möglich. Dies insbesondere dann, wenn ein Unternehmen auf einen Stoff nicht verzichten kann und wenn kein Ersatz durch einen weniger gefährlichen Stoff oder ein anderes Verfahren möglich ist. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare