Stilllegungsfond AKW: Bemessung der Beiträge vorerst aufgeschoben
BGer – Während des laufenden Beschwerdeverfahrens gegen die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten für die Atomkraftwerke kann die dafür zuständige Verwaltungskommission keine weiteren Verfügungen erlassen. Das Bundesgericht hat ein Gesuch des Berner Energiekonzerns BKW gutgeheissen. (Verfügung 2C_121/2023)
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