Beschwerden gegen RTS gutgeheissen, gegen SRF abgewiesen
Zwei Publikationen von RTS über die Arbeitsbedingungen bei Radio Cité haben das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Dies stellte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI im Rahmen ihrer öffentlichen Beratungen fest. Als programmrechtskonform erachtete sie dagegen einen kritischen «Kassensturz»-Beitrag von Fernsehen SRF und die «Verkehrsinformationen» von Radio SRF.
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